Betriebsmedizinischer Dienst Oberkochen GmbH


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BMD in der Presse


"Wirtschaft Regional" März 2000
Herausgeber: Konrad A. Theiss
Verfasser: Florian Plank


EU-Richtlinie verpflichtet Betriebe zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer:

Partner-Tipp: Betriebsmedizinischer Dienst Oberkochen

Oberkochen. Der Titel der Richtlinie hat ein wenig die Mentalität eines Bandwurms:
Für viele Betriebe ist er in seiner Tragweite nicht zu übersehen. Konkret geht es um die EU-Richtlinie 89/391/EWG oder "Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit".

Nach seitheriger Praxis war es notwendig, Arbeitnehmern ab einer bestimmten Betriebsgrösse eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zuteil werden zu lassen. Die Einhaltung dieser Vorschriften überwachten und regelten die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften. Nun, seit der Umsetzung der Rahmenrichtlinie in nationales Recht, ist die Situation im Grunde unverändert- allerdings sind nun alle Betriebe, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, dazu verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durchzuführen. Im Prinzip auch schon dann, wenn nur eine einzige Aushilfskraft beschäftigt wird.

Dies hat in jüngster Vergangenheit bei vielen Firmen zu Irritationen geführt, zumal noch gar nicht in allen Fällen klar ist, wer letztendlich die notwendigen Maßnahmen durchführen soll.
Annemarie Möhrle und Angelika Holtz, Geschäftsführerinnen des Betriebmedizinischen Dienstes (BMD) aus Oberkochen, sehen diesen Umstand ähnlich. Erschwerend kommt ihrer Auffassung noch hinzu, dass viele Betriebe sich gleich nach zwei Partnern umschauen, einen für die Betriebsmedizin, den anderen für die Sicherheitstechnik.
"Beim BMD ist dies anders. Hier erhält der beauftragende Betrieb alles aus einer Hand. Sowohl Sicherheitstechnik als auch die medizinische Seite kann über einen Partner abgewickelt werden", erläutert Annemarie Möhrle den Aufgabenbereich ihrer Gesellschaft:
"Das hat für den Kunden den Vorteil, dass er nur einen Ansprechpartner hat und von diesem ein Full-Service-Paket, das auf jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich fußt, erhält."

Natürlich könne ein Betrieb seinen Partner frei wählen, zum Beispiel private Stellen wie TÜV oder BMD. Es könnten aber auch berufsgenossenschaftliche Organisationen mit der Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus der Rahmenrichtlinien-Verordnung ergeben, beauftragt werden. "Allerdings spricht einiges für einen Dienstleister wie den Oberkochener Betriebsmedizinischen Dienst", meint Angelika Holtz - denn: "Durch unsere kompakte Größe sind wir in der Lage, flexibel und kundenorientiert zu agieren." So würden beispielsweise Termine so gelegt, dass der betroffene Betrieb möglichst wenig Arbeitsausfall durch die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen habe. Durch die Beschränkung auf wenig angestellte Ärzte sei zudem gesichert, dass auch über Jahre hinweg immer der gleiche Ansprechpartner vor Ort sei. Dies schaffe Vertrauen. Ein weiterer positiver Nebenaspekt sei, dass betriebliche Strukturen nicht jedesmal neu dargelegt und bewertet werden müssten, sondern dass sich die Verantwortlichen viel schneller mit der eigentlichen Aufgabe befassen können. Holtz: "Da die Zeiten, die verrechnet werden können, von den Berufsgenossenschaften festgelegt sind, sind wir natürlich auch in der uns zur Verfügung stehenden Zeit begrenzt." Aber es komme darauf an, diese Zeit auch sinnvoll zu nutzen: "Durch den konsequenten Einsatz von Computern ist es den Ärzten und Ingenieuren des BMD möglich, fast die gesamte zur Verfügung stehende Zeit der Untersuchung und Überprüfung zu widmen." Nur ein geringer Anteil des "Zeitkontos" müsse für administrative Tätigkeiten aufgewendet werden.

Durch die kurzen Kommunikationswege innerhalb des BMD könnten zudem auftretende Probleme zwischen den betroffenen schnell und unbürokratisch geklärt werden. So sei ein Hand-in-Hand-Arbeiten zwischen Sicherheitstechnik und Betriebsmedizin jederzeit gegeben. "Neben der Möglichkeit, sich externer Kräfte zu bedienen, kann sich jeder Betrieb natürlich auch selbst mit Thema auseinandersetzen und entsprechende Fachkräfte beschäftigen", erläutert Annemarie Möhrle. Doch dies sei meist nur mittelfristig sinnvoll, weil eine solche Fachkraft jederzeit durch Kündigung oder Krankheit ausfallen könne, zudem stehe der Mitarbeiter nicht die volle Zeit dem Betrieb zur Verfügung. "Meist ist der interne Weg betriebswirtschaftlich gesehen die schlechtere Lösung", gibt Möhrle zu bedenken, "man kann aber nicht allgemein urteilen, sondern muss immer den Einzelfall betrachten."

Gerd Haupt, der Verantwortliche für die wirtschaftliche Seite im BMD, weist vor allem darauf hin, das Betriebe sich bei der Auswahl der Partner über das gesamte angebotene Spektrum Gedanken machen und sich gut informieren sollten: "Auch wenn die Zeit bei der Suche nach einem geeigneten Dienstleister drängt, so sollte doch stets darauf geachtet werden, dass nicht nur die wirtschaftlichen Faktoren, die bei allen Anbietern recht nah beieinander liegen, ausschlaggebend sind." Seiner Meinung nach sollte vor allem auch das Kriterium der Durchführung ohne (oder nur geringer) Störung der Betriebsabläufe vor dem der Kosten herangezogen werden. Haupts Begründung: "Stehende Bänder kosten oft weitaus mehr als die gesamte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Untersuchung nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften".
Weitere Informationen:
www.Betriebsmedizin-Oberkochen.de


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